Elternbeitrag

Der Kindergartenbeitrag richtet sich nach der Buchungszeit.

Für das 1. Kind einer Familie werden berechnet:

Das 2. Kind einer Familie, das gleichzeitig mit dem 1. Kind den Kindergarten besucht, erhält 20 % Ermäßigung, das 3. Kind ist vom Beitrag befreit.

Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten weitere 20% Ermäßigung pro Kind.

Weitere monatliche Kosten:

Diese ersetzen das Getränke- und Wäschegeld und beinhalten die Kosten für die Materialmappen der Kinder, Eintritt für Puppentheater oder ähnliche Veranstaltungen, Ausflüge, usw.

Die Nebenkosten werden wie das Spielgeld und der Kindergartenbeitrag monatlich vom Konto der Eltern abgebucht. Während des Jahres werden keine Beträge mehr in bar eingesammelt. (Einzige Ausnahme: Fotogeld)

Ab 1. April 2019 bezuschusst der Bayerische Freistaat die Kindergartenbeiträge in Höhe von 100 € pro Kind und Monat. Dies führt in der Regel zur Beitragsfreiheit. Den Zuschuss gibt es ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.