Infektionsschutz, Krankheiten

Personen mit ansteckenden Krankheiten dürfen die Einrichtung nicht betreten. Kinder, die eine ansteckende Krankheit hatten, dürfen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung den Kindergarten wieder besuchen. Weitere Regelungen sind in unserem Hygieneplan festgelegt.

Meldepflichtige Krankheiten

Zusammen mit den Anmeldepapieren erhalten die Eltern ein Merkblatt vom Gesundheitsamt zum Infektionsschutzgesetz. Dieses Merkblatt gibt den Eltern Auskunft darüber, bei welchen Erkrankungen ihr Kind unseren Kindergarten nicht besuchen darf. Die Eltern werden über ihre Pflichten, die erforderlichen Verhaltensweisen und über das übliche Vorgehen informiert, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht.

Umgang mit erkrankten Kindern

Wenn ein Kind im Kindergarten erkrankt, werden die Eltern verständigt, um das Kind umgehend abzuholen. Um andere Kinder und das Personal vor Ansteckungen zu schützen, dürfen kranke Kinder im Kindergarten nicht betreut werden. Für kranke Kinder ist eine ausreichende Genesungszeit zu Hause erforderlich. Bei Symptomen wie Fieber, Erbrechen oder Durchfall innerhalb der letzten 48 Stunden, darf das Kind den Kindergarten nicht besuchen!

Vergabe von Medikamenten

Dem Personal ist es nicht gestattet, den Kindern Medikamente zu verabreichen. Bei lebensnotwendigen Medikamenten ist eine Absprache mit dem Träger, der Leitung und dem Arzt erforderlich.